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Organe & Organisation

Wie jeder andere Verein auch hat der Schweizerische Drogistenverband verschiedene Organe, die ihre in den Statuten festgelegten Kompetenzen haben und entsprechende Aufgaben übernehmen.

Generalversammlung

Oberstes Organ des Schweizerischen Drogistenverbandes ist die Versammlung aller Mitglieder. Die Generalversammlung ist insbesondere für Statutenänderungen zuständig und wird auch bei grossen, für die Gesamtbranche entscheidenden Anlässen einberufen.

Zentralvorstand

Der Zentralvorstand ist das Exekutivorgan des Verbandes. Er ist für die strategischen Entscheidungen des Verbandes verantwortlich, gibt deren operative Umsetzung der Geschäftsstelle in Auftrag und überwacht die Umsetzung. Der Zentralvorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Delegiertenversammlung jeweils für vier Jahre gewählt werden.

Sektionen

Die kantonalen oder regionalen Sektionen des Drogistenverbandes vertreten die Anliegen ihrer Mitglieder auf kantonaler Ebene. Die Sektionen sind in eigenständigen Vereinen organisiert und statuarisch eng an den SDV und dessen Ausrichtung gebunden.

Mitglieder

Der Schweizerische Drogistenverband kennt gemäss seinen Statuten drei Mitgliederkategorien:

  • Aktivmitglieder (Firmen- oder Personenmitglieder)
  • Passivmitglieder
  • Ehrenmitglieder

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle ist eine der Schweizerischen Treuhand-Kammer angehörende Treuhandunternehmung. Der leitende Revisor ist dipl. Wirtschaftsprüfer. Sie wird jährlich durch die Delegiertenversammlung gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Jahresrechnung zu prüfen und der Delegiertenversammlung mit oder ohne Einschränkung, die Abnahme der Jahresrechnung oder deren Rückweisung zu empfehlen. Aktuell wird das Mandat durch die Firma DieWirtschaftsprüfer.ch AG, Thun wahrgenommen.

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das Legislativorgan des Drogistenverbandes und tritt pro Jahr mindestens einmal zusammen. Sie setzt sich aus den Delegierten der Sektionen zusammen. Die Delegiertenversammlung beschliesst über Rechnung, Budget, Wahlen, Grundsätze der Beruf- und Standespolitk etc.

Geschäftsprüfungskommission

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) setzt sich aus drei Mitgliedern der Delegiertenversammlung zusammen und überprüft die Ordnungsmässigkeit der Geschäftsführung des Verbandes. Die Geschäftsprüfungskommission erstattet jährlich einen schriftlichen Bericht an die Delegiertenversammlung.

Geschäftsstelle

Rund 30 Mitarbeitende setzen sich tagtäglich für die Anliegen und Bedürfnisse der Drogeriebranche ein. Sie werden durch eine dreiköpfige Geschäftsleitung geführt. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle setzen die Strategie operativ um.

Gruppierungen

Unter «Gruppierung» werden in der Drogeriebranche verschiedene Zusammenschlüsse von Drogerien und oft auch Apotheken mit den unterschiedlichen Zielsetzungen, Organisationsformen, Ansprüchen und Mitgliedern verstanden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Positionierung vieler Verbandsmitglieder und tragen zur Meinungsbildung in der Branche bei.