Umfassende Fachkompetenz muss in jeder Drogerie jederzeit vorhanden sein. Damit diese gewährleistet ist, müssen auch Stellvertretungen der Geschäftsführung sichergestellt sein. Der erfolgreich absolvierte Stellvertretungskurs ermächtigt Drogistinnen und Drogisten EFZ solche Stellvertretungen zu übernehmen.
Im Stellvertreterkurs werden Schwergewichte gebildet, wo dies aus pharmakologischer oder medizinischer Sicht notwendig und sinnvoll erscheint. Das mit dem erfolgreichen Abschluss des Kurses erhaltene Zertifikat kann den kantonalen Gesundheitsbehörden als Entscheidungsbasis für die Erteilung einer Stellvertreterbewilligung dienen. Die kantonalen Bestimmungen über die Voraussetzungen einer Stellvertretung sind unbedingt zu beachten.
Zielpublikum sind gelernte Drogistinnen und Drogisten mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem Beschäftigungsgrad von 80 Stellenprozent und mehr, welche eine Stellvertreterfunktion ausführen oder übernehmen wollen.
Ein nächster Stellvertreterkurs ist für Frühjahr 2023 geplant. Die Daten sind noch nicht bekannt. Interessentinnen und Interessenten können sich beim Drogistenverband melden und sich auf die Interessentenliste setzen lassen.
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